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Fotoservice der Sommerversammlung
Die Verwendung eines CPAP-Geräts zur Behandlung von Schlafapnoe berechtigt nicht mehr zu einem Stromstellplatz. Nutzer werden stattdessen in erster Linie auf akkubetriebene Lösungen verwiesen.
Einen Stromstellplatz auf dem Suviseurat-Gelände kann bei den Veranstaltern bis zum 24.5.2026 aufgrund medizinischer Notwendigkeit beantragt werden. Ein solcher Stellplatz kann von Personen erhalten werden, die einen zwingenden Bedarf an einer kontinuierlichen Stromversorgung während der Nacht haben.
Bitte klären Sie im Voraus, ob Ihr medizinisches Gerät beispielsweise mit einem Zusatzakku oder mit einem für die Autobatterie separat angeschafften Wechselrichter (Inverter) betrieben werden kann. Die Nutzung anderer elektrischer Geräte am Stromstellplatz ist untersagt.
Die Beantragung des Stromstellplatzes muss über den sicheren Postdienst gesendet werden https://turvaposti.fi/viesti/sahkopaikat@srk.fi. Im Antrag sind der Name des Antragstellers, das Geburtsjahr, die Kontaktdaten sowie der Grund für die Beantragung eines Stromstellplatzes anzugeben. Bitte geben Sie im Antrag auch an, ob Sie im Behindertenbereich untergebracht werden. Dafür ist eine von den Behörden ausgestellte sogenannte Behindertenparkerlaubnis erforderlich. Die Vergabe eines Stromstellplatzes wird dem Antragsteller nach Abschluss des Antragsverfahrens direkt mitgeteilt.
Das CPAP-Gerät berechtigt nicht zu einem Stromstellplatz.
Der Betrieb eines elektrischen medizinischen Geräts ist oft auch mit Akkus möglich, und dies wird als primäre Lösung anstelle eines Stromstellplatzes empfohlen. Geräte und Hilfsmittel, die der Behandlung einer Erkrankung dienen, können während der Suviseurat an dafür vorgesehenen Ladestationen aufgeladen werden. Für Nutzer von CPAP-Geräten zur Behandlung von Schlafapnoe wird kein Stromstellplatz mehr angeboten.
Für CPAP-Geräte sind spezielle Akkusysteme für den mobilen Einsatz erhältlich. Mit diesen kann das Gerät je nach Akkukapazität etwa 1–2 Nächte ohne Netzstrom betrieben werden. Das Gewicht des Akkus liegt unter 1,5 kg. Zusätzlich wird ein passender Konverter für das jeweilige CPAP-Gerät benötigt, der die richtige Stromversorgung für das Gerät bereitstellt. Der Preis für ein solches System liegt bei etwa 300 Euro. Weitere Informationen zur Nutzung des CPAP-Geräts auf Reisen erhalten Sie beim Importeur Ihres Geräts.
Unterbringung auf dem Behindertenbereich
Der Behindertenbereich der Suviseurat ist ausschließlich für Personen vorgesehen, die einen von den Behörden ausgestellten Parkausweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität (sogenannte Behindertenparkerlaubnis) besitzen.
Teilnehmer, die zur Unterbringung im Behindertenbereich der Suviseurat anreisen, werden gebeten, bis zum 24.5.2026 einen kurzen Fragebogen auszufüllen, damit der Bereich entsprechend richtig dimensioniert werden kann. Der Fragebogen ist unter der Adresse zu finden: www.suviseurat.fi/invailmoittautuminen . Die Umfrage ist keine Platzreservierung für den Behindertenbereich, sondern dient ausschließlich dazu, die Anzahl der dort untergebrachten Personen zu schätzen.
